Newsletter Mai 2003  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Ein zentrales Ereignis dieser Plenarwoche ist die Vorlage des Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Jahr 2004 durch die Europäische Kommission gewesen.

Der E U - Haushalt für das Jahr 2004 wird für die ersten vier Monate für die Union der 15 Mitgliedstaaten (370 Mio. Bevölkerung) und ab dem 1. Mai für die Union der 25 Mitgliedstaaten (450 Mio. Bevölkerung) ausgelegt werden. Gleichwohl soll der Haushalt hinsichtlich der Zahlungsverpflichtungen nur 100,6 Milliarden Euro umfassen, im Vergleich zum Haushalt 2003 nur eine Steigerung von 3,3 % aufweisen und somit deutlich unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze für den E U - Haushalt bleiben.

Von dem geplanten Haushaltsvolumen von 100 Mrd. Euro sind für die neuen Mitgliedstaaten im wesentlichen 5 Mrd. Euro vorgesehen. Daneben werden noch Zahlungen aus den Vorbeitrittsprogrammen an die Beitrittsstaaten fließen.

Im Teilhaushalt für das Europäische Parlament werden Kürzungen vorgenommen werden, um die erweiterungsbedingten Mehrkosten im Rahmen zu halten. Letztere Kosten ergeben sich insb. daraus, daß mit dem Beitritt zum 1. Mai 2004 die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments zunächst von 626 auf 788 erhöht und mit der neuen Wahlperiode ab Sommer 2004 wieder auf 732 abgesenkt werden wird. Die Abgeordnetenzahl aus den bisherigen Mitgliedstaaten wird von 626 auf 570 zurückgehen, wobei die Zahl der deutschen Abgeordneten bei 99 verbleiben wird.

Ein besonderes Problem für die Europäische Union wird sich daraus ergeben, daß mit den 10 neuen Beitrittsstaaten sich die Anzahl der bisherigen 11 Amtssprachen um 9 weitere Sprachen erhöhen wird. Auch unter Achtung der gleichberechtigten Stellung aller Sprachen wird die Europäische Union in den nächsten Monaten ein Konzept für eine " kontrollierte Mehrsprachlichkeit" finden müssen, um eine optimale Nutzung der Ressourcen zu erreichen, sprich die Kosten im Griff zu halten.

Bis zum Dezember diesen Jahres werden Parlament und Rat den Haushaltsplanentwurf in zwei Lesungen beraten und sicherlich noch verändern.

 

Einheitliche Versicherungsanforderungen im Luftverkehr

Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung Stellung zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern.

Das E P unterstützte mit großer Mehrheit die Einführung einheitlicher Europäischer Mindestvorschriften für die Versicherungspflichten der Luftfahrtunternehmen zur Deckung von Schäden von Passagieren, Gepäck, Fracht und dritten Personen durch Unfälle sowie Terrorismus- und Kriegshandlungen. Allerdings senkte das E P den Mindestversicherungsschutz je Flugzeug nach den unterschiedlichen Größen ganz wesentlich. Die Deckungssumme je Flugzeug soll nach acht Kategorien gestaffelt sein, und zwar von der Kategorie 1 mit 1,5 Millionen Sonderziehungsrechten (im Luftverkehr übliche internationale Währungseinheit) bis zur Kategorie 8 mit 250 Millionen SZR. Diese Absenkung ist unserer Ansicht nach erforderlich, um die Luftfahrtunternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation nicht zusätzlich zu hoch zu belasten.

Diese neuen Versicherungspflichten gelten für alle Flugzeuge, die in der Europäischen Union landen und starten, und ebenfalls für alle Flugzeuge, die nur das Hoheitsgebiet der Europäischen Union überfliegen, da auch letztere eine Gefahr für unsere Bevölkerung darstellen.

 

Bericht zur Lage des Schiffbaus

Das E P debattierte den Sechsten Bericht der Europäischen Kommission zur Lage des Weltmarktes im Schiffbausektor.

Mit großer Besorgnis stellten die Abgeordneten fest, daß der Marktanteil der Europäischen Werften am Weltschiffbaumarkt von 19 % im Jahr 2000 auf 10% im ersten Halbjahr 2002 zurückgegangen sei. Eine wesentliche Ursache hierfür läge darin, daß Südkorea weiterhin massiv mit Dumpingangeboten im Markt agiere. Deshalb unterstützte das E P erneut das Vorgehen der Kommission gegen Korea in der Welthandelsorganisation im Rahmen eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Ferner müßten die E U -Mitgliedstaaten die europarechtlich genehmigten befristeten Schutzmaßnahmen für die Europäischen Werften schnell und flexibel zur Anwendung bringen. Hiernach können die Mitgliedstaaten bis zu einem Höchstbetrag von 6 % des Auftragswertes ihre Werften finanziell unterstützen. Dieser Beihilfemechanismus sollte nach Ansicht des E P bis Ende 2004 verlängert werden.

 

Besuch des polnischen Präsidenten Aleksander Kwasniewski

In einer Feierlichen Sitzung sprach der Präsident der Republik Polen, Aleksander Kwasniewski, vor dem Europäischen Parlament. Präsident Kwasniewski, der als erster Präsident eines der beitrittswilligen Staaten nach Unterzeichnung der Beitrittsverträge nach Straßburg gekommen ist, bedankte sich nachdrücklich für die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Beitrittsvertrag mit Polen, den das E P mit über 90 % seiner Abgeordneten in der April-Plenartagung gebilligt hatte. Präsident Kwasniewski sprach seine feste Überzeugung aus, daß die polnische Bevölkerung dem Beitrittsvertrag im kommenden Referendum zustimmen werde.