Newsletter Januar 2005  

 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde!

Ein Schwerpunkt dieser Plenarwoche ist die Debatte und Abstimmung über den Bericht des Europäischen Parlaments über den Vertrag über eine Verfassung für Europa gewesen.

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament den am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs unterzeichneten Verfassungsvertrag gebilligt und rückhaltlos die Ratifizierung durch die 25 Mitgliedstaaten befürwortet. Für die Europäische Verfassung haben sich die EVP-ED Fraktion, die Sozialistische Fraktion, die Liberale Fraktion, die UEN Fraktion und mehrheitlich auch die Grüne Faktion ausgesprochen, dagegen die Postkommunisten und die extremen rechten Gruppen. Die sehr positive Stellungnahme des E P ergibt sich auch daraus, daß zahlreiche Europäische und nationale Abgeordnete den Entwurf des Verfassungsvertrages im vorbereitenden Konvent über die Zukunft Europas wesentlich mitgestaltet haben.

Die wesentlichen Verbesserungen, die durch die Verfassung erzielt werden, lassen sich in vier Stichworten zusammenfassen :

1. größere Transparenz über Wesen, Ziele und Kompetenzen der Europäischen Union,

2. gestärkte Handlungsfähigkeit der Union und effektivere Rolle in der Welt,

3. verstärkte demokratische Ausgestaltung der Union - mehr Rechte für das E P,

4. mehr Rechte für die Bürger - rechtsverbindliche Grundrechtscharta.

Sowohl den Verfassungsvertrag (falls gewünscht in einer Zusammenfassung) als auch den Bericht des E P hierüber können Sie gern in meinem Hamburger Büro abrufen.

Die neuen Mitgliedstaaten Litauen und Ungarn haben den Verfassungsvertrag bereits in ihren Parlamenten mit überwältigenden Mehrheiten ratifiziert. In zehn Staaten soll eine Volksabstimmung stattfinden, in den meisten Staaten entscheiden die Parlamente. In Deutschland ist das Ratifikationsverfahren durch Bundesrat und Bundestag bereits eingeleitet worden und soll im Juni dieses Jahres abgeschlossen werden.

Programm der Luxemburgischen Präsidentschaft

Das Europäische Parlament debattierte das vom luxemburgischen Regierungschef vorgelegte Programm des Rates für das erste Halbjahr 2005. Dessen Schwerpunkte sind die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, eine Zwischenbilanz des „Lissabon-Prozesses“ für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Union sowie erste Beratungen über die finanziellen Perspektiven der Union für die Jahre 2007 bis 2013.

Für die Europäische Verkehrspolitik sind folgende Vorhaben von besonderer Dringlichkeit :

1. Ein Gemeinsamer Standpunkt des Rates über die Revision der Eurovignetten-Richtlinie. Für eine nachhaltige Verkehrspolitik und für eine verstärkte Finanzierung der Prioritären TEN-Verkehrsprojekte braucht die Union neue Grundsätze für wirtschaftlich tragbare und ökologisch angelegte Straßenbenutzungs- und Mautgebühren. Die Blockade der Mitgliedstaaten untereinander hierüber muß endlich im Rat überwunden werden.

2. Die Aufnahme von Beratungen zu den drei anderen Gesetzgebungsakten des Dritten Eisenbahnpaktes neben der Lokführerschein-Richtlinie. Der Eisenbahnsektor kann nur wiederbelebt werden, wenn die Union auch die unionsweite Netzöffnung für den Personenverkehr sowie unionsweite Passagierrechte und Qualitätsstandards im Frachtsektor zügig einführt.

3. Die Aufnahme von Beratungen zur Seehafen-Richtlinie. Die Seehäfen sind die wichtigsten Knotenpunkte im Transeuropäischen Verkehrsnetz, deren Effizienzsteigerung für das Wirtschaftswachstum in Europa von großer Bedeutung ist. Die Union der 25 Mitgliedstaaten braucht einheitliche Regelungen für die Transparenz- und Wettbewerbsbedingungen unter den Seehäfen sowie Regelungen für einen fairen Marktzugang zu den Hafendiensten im einzelnen Seehafen.

Debatte über Transatlantischen Beziehungen

Das Europäische Parlament führte eine grundsätzliche Debatte über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. Grundtendenz der Debatte waren die großen Gemeinsamkeiten zwischen der Union und den U.S.A..

Im Bereich der Verkehrspolitik appellierte das E P an die neue U.S.-Administration, die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über ein umfassendes Transatlantisches Luftverkehrsabkommen, die aufgrund der Wahlen in den U.S.A. im vergangenen Jahr ins Stocken geraten waren, umgehend konstruktiv wiederaufzunehmen und zügig abzuschließen. Auf dem für beide Seiten wirtschaftlich bedeutenden transatlantischen Luftverkehrsmarkt sind die Europäischen Fluglinien immer noch durch unterschiedliche staatliche Regulierungen gegenüber ihren amerikanischen Wettbewerbern benachteiligt. Ein derartiges Transatlantisches Luftverkehrsabkommen muß den Europäischen und den U.S.-Fluglinien insbesondere einheitliche Zugangsrechte zu dem jeweils anderen Markt gewähren. Ferner müssen Europäische Fluglinien in gleicher Weise Anteile an amerikanischen Fluglinien erwerben können, wie dies umgekehrt bereits seit längerem der Fall ist. Auch das jeweilige Wettbewerbsrecht für den Luftverkehrssektor muß einheitlich ausgestaltet werden, um z.B. in gleicher Weise Kooperationen und Fusionen über den Atlantik hinweg zu ermöglichen. Schließlich müssen auch die steuerlichen und ökologischen Vorschriften einheitlich geregelt werden, da nur so Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden können bzw. gar nicht erst neue entstehen können.